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Mietbedingungen

Mietbedingungen für IT-Hardware

1. Vertragspartner und Geltungsbereich

Diese Mietbedingungen gelten für die Vermietung von IT-Hardware durch die TELACC Customer Interaction Center GmbH, [vollständige Anschrift], nachfolgend „Vermieterin“.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, die die Leistungen für ihre unternehmerische Tätigkeit beziehen.

Individuell vereinbarte Regelungen im jeweiligen Angebot haben Vorrang vor diesen Mietbedingungen.

2. Anfrage, Angebot und Vertragsabschluss

Eine Mietanfrage über die Website ist unverbindlich. Die Eingangsbestätigung bestätigt ausschließlich den Eingang der Anfrage.

Ein Mietvertrag kommt zustande, wenn ein verbindliches Angebot der Vermieterin innerhalb seiner Gültigkeit wirksam angenommen wird.

Bei einer Annahme über das Mietportal sind die dort vorgesehenen Bestätigungsschritte abzuschließen. Eine Änderungsanfrage stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

Die handelnde Person muss zur Beauftragung für das angegebene Unternehmen berechtigt sein.

3. Geräte und Leistungsumfang

Gerätearten, Stückzahlen, Konfiguration, Zubehör, Software, Vorbereitung und zusätzliche Dienstleistungen ergeben sich aus dem vereinbarten Angebot.

Bestimmte Modelle, Bereitstellungstermine oder Lieferleistungen sind nur geschuldet, soweit sie vereinbart wurden. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

4. Mietdauer und Verlängerung

Mietbeginn, Mietende und die Modalitäten der Übergabe und Rückgabe werden im Angebot festgelegt.

Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der Zustimmung der Vermieterin. Der Kunde hat einen Verlängerungsbedarf möglichst frühzeitig mitzuteilen.

5. Preise und Zahlung

Die vereinbarten Preise ergeben sich aus dem Angebot. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sie sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Kosten für Lieferung, Abholung, Einrichtung oder sonstige Zusatzleistungen werden im Angebot ausgewiesen beziehungsweise gesondert vereinbart.

Zahlungsfristen und eine gegebenenfalls erforderliche Kaution richten sich nach der individuellen Vereinbarung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6. Übergabe und Nutzung

Der Kunde prüft die übergebenen Geräte und Zubehörteile auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel und teilt Beanstandungen unverzüglich mit.

Die Geräte sind sorgfältig, bestimmungsgemäß und entsprechend den vereinbarten Einsatzbedingungen zu verwenden.

Die Weitervermietung, dauerhafte Überlassung an Dritte sowie wesentliche technische Veränderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Vermieterin. Die Nutzung durch Mitarbeiter des Kunden im vereinbarten Einsatz bleibt zulässig.

7. Störungen, Schäden und Verlust

Störungen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen.

Reparaturen durch Dritte oder Eingriffe in die Hardware sind vorab mit der Vermieterin abzustimmen.

Die Verantwortung für Schäden und Verluste sowie die Ansprüche bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den wirksamen individuellen Vereinbarungen. Gewöhnliche, vertragsgemäße Abnutzung stellt keinen ersatzpflichtigen Schaden dar.

8. Daten und Software

Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner auf den Geräten gespeicherten Daten und der von ihm eingesetzten Software verantwortlich. Er sorgt für die erforderlichen Nutzungsrechte und angemessene Datensicherungen.

Vor der Rückgabe sind eigene Daten zu sichern und entsprechend den abgestimmten Vorgaben von den Geräten zu entfernen. Eine vereinbarte Datenlöschung oder Wiederherstellung des Ausgangszustands durch die Vermieterin richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsumfang.

Soweit die Vermieterin im Rahmen zusätzlicher Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die dafür erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen gesondert getroffen.

9. Rückgabe und vorzeitige Beendigung

Die Geräte sind zum vereinbarten Termin mit dem überlassenen Zubehör am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Absehbare Verzögerungen sind unverzüglich mitzuteilen.

Stornierungen, eine vorzeitige einvernehmliche Vertragsbeendigung und daraus entstehende Entgelte werden gesondert vereinbart. Gesetzliche Rechte zur Vertragsbeendigung bleiben unberührt.

10. Haftung und anwendbares Recht

Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit keine wirksamen individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.

Es gilt österreichisches Recht. Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: [Datum]

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